KV-Wahl 2024 - im Überblick

Thu, 25 Jan 2024 10:15:45 +0000 von Ute Julius

Zeittafel

  • 10. Dezember 2023: Stichtag für die Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde und die damit einhergehende Wahlberechtigung

  • 10. Februar 2024: Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Wahlunterlagen an jede wahlberechtigte Person verschickt.

  • 03. März 2024: Bis zu diesem Datum ist die Stimmabgabe per Online-Wahl möglich. Danach können die Stimmen nur noch per Briefwahl oder ggf. am Wahltag im Wahllokal abgegeben werden, sofern eine Kirchengemeinde eine Urnenwahl anbietet.

  • 10. März 2024: Stichtag für die Abgabe der Briefwahlunterlagen. Bietet eine Kirchengemeinde zusätzlich ein Wahllokal an, so ist an diesem Tag zu den in den Wahlunterlagen genannten Zeiten und Orten die Stimmabgabe per Urnenwahl möglich. Nach Ende der Stimmabgabe beginnt der Wahlvorstand mit der Auszählung der Stimmen. Nach Abschluss der Auszählung wird das Ergebnis der Wahl bekannt gegeben.
Kandidatinnen und Kandidaten

Bis Ende Oktober mussten die aktuellen Kirchenvorstände über den Wahlaufsatz für die Kirchenvorstandswahlen am 10. März 2024 entscheiden. Die Kandidatinnen und Kandidaten, die sich in unseren sechs Kirchengemeinden um einen Platz im Kirchenvorstand bewerben, stehen also bereits fest.

Wir möchten sie Ihnen an dieser Stelle vorstellen. 
Alle Kandidaten finden Sie links unter dem Punkt "Kirchenvorstandswahlen 2024"!
Quelle: Evangelisches Medienhaus
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